Sehr geehrte Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
der Inzidenzwert im Landkreis Greiz liegt heute den 5. Werktag in Folge unter 50. Damit dürfen wir nächste Woche in Phase „grün“ starten. Das heißt:
Alle Schülerinnen und Schüler kommen wieder in die Schule, die Klassen werden komplett unterrichtet und zweimal pro Woche per Selbsttest (zurzeit sind dies Lollitests) getestet. Einer Testung in der Schule steht nach Thüringer Allgemeinverfügung Pkt. 5.1.2 gleich:
a) der Nachweis eines PCR-Tests mit negativem Ergebnis, der nicht älter als 48 Stunden ist, oder
b) eine Bescheinigung nach § 9 Abs. 8 über ein negatives Testergebnis eines durchgeführten Antigenschnelltests, der nicht länger als 24 Stunden zurückliegt.
Keine Testung notwendig ist für vollständig Geimpfte, wenn die 2. Impfung länger als 14 Tage zurückliegt (Vorlage des Impfnachweises in gedruckter Form für Schülerakte ist notwendig) oder für Genesene, solange der Zeitpunkt einer positiven Covidinfektion noch keine 6 Monate zurückliegt (ärztliche Bescheinigung mit Termin der Infektion für Schülerakte ist notwendig).
Lediglich Schüler mit fehlender Testbereitschaft müssen zu Hause bleiben, sich dann aber bitte selbst um den Unterrichtsstoff kümmern und zu Leistungsnachweisen dennoch anwesend sein (allerdings in einem separaten Raum).
Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 müssen im Unterricht, wenn sie am Platz sitzen, keine Maske tragen, aber ab Verlassen des Sitzplatzes und im Schulhaus ist diese notwendig. Ansonsten gilt die Maskenpflicht für alle anderen Klassenstufen und die Lehrkräfte immer noch (laut Pkt. 5.5.2 der Thüringer Allgemeinverfügung ab Klasse 7 eine qualifizierte Maske (OP-Maske oder FFP2)), erst bei Unterschreitung der Zahl 35 und Einhaltung der Karenztage fällt diese weg (Termin wird bekanntgegeben). Für regelmäßige und ausreichende Belüftung der Räume sorgen die entsprechenden Fachlehrer/innen.
Ausnahme von der Maskenpflicht besteht laut Pkt 5.1.1 lediglich im Sportunterricht.
Auf dem Schulhof ist die Maske bei Beachtung des Mindestabstandes nicht notwendig.
Für die besondere Leistungsfeststellung der 10. Klassen (08.06. Deutsch und 14.06. Naturwissenschaften) gilt wie in der Abiturprüfung, dass am Platz ohne Maske gearbeitet werden darf.
Wir freuen uns, dass nun doch überraschend schnell alle Schülerinnen und Schüler wieder gleichzeitig in die Schule kommen dürfen und hoffen, dass durch Einhaltung der immer noch geltenden Hygiene- und Abstandsvorschriften dieser Zustand nicht wieder unterbrochen werden muss. Im Gegenteil, es bleibt zu hoffen, dass durch ein weiteres Absinken der Inzidenz möglichst bald die Maskenpflicht im Unterricht wieder wegfällt und vielleicht ab Juli durch eine neue Abmilderungsverordnung auch die Testpflicht reduziert wird.
Mit freundlichen Grüßen
O. Küchler
Schulleiter